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Arbeitgeber-Alarm
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Beobachtung

Noch nicht Ihr Thema.

Die EU-Richtlinie 2023/970 setzt die Berichtspflichten bei 100 Beschäftigten an. Was das für Betriebe mit 1 bis 49 Beschäftigten heißt.

Grenze: 100 Beschäftigte

Betrifft das Ihren Betrieb?

Wenn Sie weniger als 100 Beschäftigte haben: nein. Die Berichtspflichten greifen nicht. Wir führen die Seite trotzdem, weil das Thema laut ist und die Frage regelmäßig gestellt wird.

Was gilt

Die Richtlinie (EU) 2023/970 verpflichtet die Mitgliedstaaten, Regeln zur Entgelttransparenz einzuführen. Die Berichtspflichten sind nach Größe gestaffelt und beginnen bei 100 Beschäftigten: ab 250 jährlich, von 150 bis 249 und von 100 bis 149 alle drei Jahre.

Die Frist zur Umsetzung in deutsches Recht lief am 7. Juni 2026 ab. Ein deutsches Umsetzungsgesetz liegt bislang nicht vor.

Was die Richtlinie über die Berichtspflichten hinaus vorsieht — etwa Auskunftsrechte von Bewerbern und Beschäftigten — hängt an dieser Umsetzung. Sobald das Gesetz kommt, sagen wir Ihnen, ab welcher Größe es Sie betrifft. Wenn es Sie nicht betrifft, sagen wir auch das.

Was Sie prüfen sollten

  • Ihre Beschäftigtenzahl. Unter 100: nichts zu tun.
  • Wenn Sie wachsen: die 100 im Blick behalten.
  • Gehaltsangaben in Stellenanzeigen — dort dürfte sich zuerst etwas bewegen.

Quellen

Geprüft am 7. September 2026.

Diese Seite ist für alle gleich. Ihre Meldung wäre es nicht. Ob diese Änderung Sie erreicht hätte, hängt an Ihrem Betrieb — an der Größe, an den Beschäftigungsformen, am Bundesland.

Kostenlos prüfen, ob Sie betroffen sind

Arbeitgeber-Alarm informiert über Änderungen im Arbeitsrecht. Wir prüfen keinen Einzelfall und ersetzen keine Rechtsberatung.