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Arbeitgeber-Alarm
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Amtlich. Aus erster Hand.

Wir lesen dort, wo veröffentlicht wird. Keine Pressemeldungen, keine fremden Newsletter, keine Zusammenfassungen aus zweiter Hand.

QuelleWofürWie oft
Bundesgesetzblatt Teil I und II
recht.bund.de
Die amtliche Verkündung. Was hier steht, gilt.alle 30 Minuten
Dokumentations- und Informationssystem des Bundestages
dip.bundestag.de
Gesetzgebungsverfahren: Entwürfe, Beratungsstände, Verkündung, Inkrafttreten. Hier sehen wir, was auf Sie zukommt, bevor es gilt.stündlich
Bundesarbeitsgericht
bundesarbeitsgericht.de
Entscheidungen und Pressemitteilungen. Rechtsprechung ändert Pflichten, ohne dass ein Gesetz geändert wird — die Arbeitszeiterfassung ist das bekannteste Beispiel.stündlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
bmas.de
Referentenentwürfe, Verordnungen, Bekanntmachungen und Rechengrößen.stündlich
EUR-Lex
eur-lex.europa.eu
Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union. Vieles trifft deutsche Arbeitgeber erst über die Umsetzung — wir sagen, wann.alle zwei Stunden
Gesetze im Internet
gesetze-im-internet.de
Die konsolidierten Fassungen als Gegenprobe zur Verkündung.täglich

Was wir ausdrücklich nicht überwachen

Eine Quellenliste ist nur ehrlich, wenn sie auch die Lücken nennt.

  • Lohnsteuer und Steuerrecht. Das ist ein eigenes Fachgebiet mit eigenen Quellen — Ihr Steuerberater ist dafür die bessere Adresse.
  • Tarifverträge einzelner Branchen im Volltext. Wir melden, wenn ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird, aber wir lesen keine Tarifwerke.
  • Landesrecht der sechzehn Bundesländer in der Breite. Was arbeitsrechtlich zählt, kommt überwiegend vom Bund und aus Brüssel.
  • Ihre Branchenverbände und Kammern. Deren Rundschreiben sind oft nützlich und ersetzen keine Primärquelle.

Wenn eine Änderung außerhalb dieser Liste liegt, hören Sie von uns nichts dazu. Das ist kein Versehen, sondern die Grenze des Dienstes.

Warum die Primärquelle zählt

Zwischen einem Referentenentwurf, einem Gesetzesbeschluss und einer Verkündung im Bundesgesetzblatt liegen Monate und manchmal erhebliche inhaltliche Unterschiede. Wer nur Presseberichte liest, verwechselt diese Stände regelmäßig — und handelt entweder zu früh oder zu spät.

Deshalb steht in jeder Meldung, auf welchem Stand eine Sache ist und wo genau das nachzulesen ist. Die konsolidierten Gesetzestexte nutzen wir zur Gegenprobe; amtlich ist die Verkündung.

Arbeitgeber-Alarm informiert über Änderungen im Arbeitsrecht. Wir prüfen keinen Einzelfall und ersetzen keine Rechtsberatung.