Einmal weiterleiten. Ihr Lohnbüro weiß Bescheid.
Zu jeder Meldung erzeugt Arbeitgeber-Alarm eine fertige E-Mail an Ihr Lohnbüro, Ihre Steuerkanzlei oder Ihren Anwalt — mit dem, was dort tatsächlich gebraucht wird.
Eine Meldung sagt Ihnen, dass etwas zu prüfen ist. Prüfen und umsetzen lassen die meisten Betriebe aber nicht selbst — das macht das Lohnbüro oder die Steuerkanzlei. Zwischen „ich habe da etwas gelesen“ und einer brauchbaren Anfrage liegt genau die Arbeit, die niemand machen will.
Diese Arbeit nehmen wir Ihnen ab. Unter jeder Meldung steht ein Knopf. Er erzeugt eine E-Mail, die nicht Sie erklärt, sondern die Fachkraft abholt: worum es geht, ab wann es gilt, wie Ihr Betrieb aussieht, worum Sie konkret bitten, und die amtliche Fundstelle zum Nachlesen.
So sieht die vorbereitete E-Mail aus
Guten Tag,
über Arbeitgeber-Alarm haben wir folgende Änderung erhalten. Sie betrifft nach unserem Betriebsprofil unsere Minijobs.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € je Zeitstunde. Die Geringfügigkeitsgrenze steigt damit auf 633 € im Monat.
12 Beschäftigte · Bayern · Handwerk · Minijobs: ja · Teilzeit: ja · Tarifbindung: nein
- Prüfung der Stundenlöhne aller Minijobs zum Stichtag
- Prüfung der Verträge mit festem Monatsbetrag auf den sich ergebenden Stundenlohn
- Hinweis, ob bei einzelnen Beschäftigten der Übergangsbereich erreicht wird
- Rückmeldung, ob wir Verträge anpassen lassen sollten
Vielen Dank und beste Grüße
Diese Zusammenfassung wurde mit Arbeitgeber-Alarm erstellt. Sie gibt eine Rechtsänderung wieder und enthält keine Prüfung des Einzelfalls.
Vier Dinge, die diese E-Mail richtig macht
Sie ist an die Fachkraft gerichtet
Kein erklärender Vorspann, keine Laienfrage. Der Text nennt Norm, Stichtag und Fundstelle in der Form, in der ein Lohnbüro arbeitet.
Sie nennt Ihren Betrieb
Größe, Bundesland, Beschäftigungsformen — aus Ihrem Profil, ohne dass Sie es jedes Mal neu erklären. Keine Angaben zu einzelnen Beschäftigten.
Sie stellt eine klare Bitte
„Worum wir Sie bitten" statt „was meinen Sie dazu". Das verkürzt die Rückfragen und macht den Auftrag abrechenbar.
Sie bleibt in der Rolle
Die E-Mail gibt eine Rechtsänderung wieder. Sie prüft nichts und entscheidet nichts — das bleibt bei Ihrer Fachkraft.
Sie behalten die Hand darauf
- Nichts geht automatisch heraus. Sie sehen den Text, ändern ihn, und senden ihn ab.
- Die Adresse Ihres Lohnbüros hinterlegen Sie einmal — oder Sie tragen sie jedes Mal selbst ein.
- Wir schreiben Ihrem Lohnbüro nicht von uns aus. Nie.
- Ohne Weiterleitung ändert sich nichts: Die Meldung bleibt eine Meldung.
Für Lohnbüros und Steuerkanzleien. Wenn Sie mehrere Mandanten betreuen und diese Anfragen bündeln möchten, schreiben Sie uns. Eine eigene Ansicht dafür bauen wir, sobald der Dienst für einzelne Betriebe steht — Adresse im Impressum.
Arbeitgeber-Alarm informiert über Änderungen im Arbeitsrecht. Wir prüfen keinen Einzelfall und ersetzen keine Rechtsberatung.