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Arbeitgeber-Alarm
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Vier Stufen. Ein Postfach.

Zwischen der amtlichen Veröffentlichung und Ihrer E-Mail liegen vier Stufen. Jede lässt mehr weg, als sie durchlässt.

1. Lesen

Wir fragen die amtlichen Quellen selbst ab — nicht Pressemeldungen, nicht Newsletter anderer. Das Bundesgesetzblatt alle dreißig Minuten, den Bundestag, das Bundesarbeitsgericht und das Arbeitsministerium stündlich, EU-Recht alle zwei Stunden. Jede Veröffentlichung wird im Original gespeichert, damit später nachvollziehbar bleibt, worauf sich eine Meldung stützt.

Die vollständige Quellenliste

2. Einordnen

Jede Veröffentlichung wird auf dieselben Fragen abgeklopft: Ist das Arbeitsrecht? Gilt es schon, oder ist es ein Entwurf? Ab wann? Für welche Betriebe — gibt es eine Schwelle bei fünf, zehn, zwanzig, dreißig oder fünfzig Beschäftigten? Welche Beschäftigungsformen sind betroffen?

Der Unterschied zwischen „gilt“ und „könnte kommen“ ist dabei die wichtigste Zeile. Ein Referentenentwurf ist kein Gesetz. Wir kennzeichnen das in jeder Meldung, statt es zu verwischen.

3. Nachprüfen

Bevor eine Meldung entsteht, wird jede tragende Aussage gegen die Quelle geprüft: Stimmt das Datum? Stimmt der Stand des Verfahrens? Steht die Schwelle wirklich so im Text? Was sich nicht belegen lässt, geht nicht heraus — auch nicht abgeschwächt.

Deshalb steht unter jeder Meldung die Fundstelle mit Link. Sie sollen nachlesen können, was wir behaupten.

4. Zuordnen

Erst danach kommt Ihr Profil ins Spiel. Aus Ihren zehn Antworten wird eine Liste von Merkmalen: Bundesland, Branche, Größenklasse, Minijobs, Teilzeit, Befristung, Ausbildung, Homeoffice, Betriebsrat, Tarifbindung. Eine Änderung erreicht Sie nur, wenn diese Merkmale zu ihr passen.

Beschäftigen Sie keine Minijobber, bekommen Sie nichts zur Minijob-Grenze. Haben Sie acht Leute, bekommen Sie nichts zu Pflichten ab fünfzig.

Was dann in Ihrem Postfach liegt

  • Eine Meldung, wenn eine Änderung Ihr Profil trifft und einen Stichtag oder eine Pflicht hat. Mit Grund, Prüfliste und Quelle.
  • Den Wochenbericht, jeden Montag, auch wenn nichts war.
  • Sonst nichts. Höchstens drei Sofortmeldungen an einem Tag — das ist eine feste Grenze im System, keine Absichtserklärung.

Was wir nicht tun. Wir prüfen Ihren Einzelfall nicht, formulieren keine Verträge, rechnen keine Löhne und vertreten Sie nicht. Wir sagen Ihnen, was sich geändert hat und was daraufhin einen Blick wert ist. Der Blick selbst bleibt bei Ihnen — oder bei Ihrem Lohnbüro, Ihrem Steuerberater, Ihrem Anwalt.