Zum Inhalt springen
Arbeitgeber-Alarm
Menü

Eine E-Mail. Mehr nicht.

Diese Meldung ging an Betriebe mit Minijobs. Betriebe ohne Minijobs haben sie nicht bekommen. Das ist der ganze Unterschied.

Verkündet · gilt ab 1. Januar 2027 Ihre Meldung vom 7. September 2026

Der Mindestlohn steigt. Ihre Minijobs sind davon zweimal betroffen.

Warum Sie diese Meldung erhalten

Sie haben angegeben, dass Sie Minijobber beschäftigen.

Was sich ändert

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 € auf 14,60 € je Stunde. Die Minijob-Grenze hängt im Gesetz am Mindestlohn und steigt damit von 603 € auf 633 € im Monat.

Was das für Ihren Betrieb bedeutet

Die zulässige Stundenzahl bleibt bei rund 43,3 Stunden im Monat — sie ist im Rechenweg festgeschrieben. Was steigt, ist der Betrag. Die Falle liegt beim festen Monatslohn: Wer heute 603 € für 43 Stunden zahlt, zahlt 14,02 € je Stunde und liegt ab Januar unter dem Mindestlohn.

Was Sie prüfen sollten
  • Den Stundenlohn jedes Minijobs: kommt er ab Januar auf 14,60 €?
  • Verträge mit festem Monatsbetrag: wie viele Stunden stehen dahinter?
  • Verträge mit fester Stundenzahl: bleibt der Betrag unter 633 €?
  • Ihre erste Abrechnung im Januar 2027, bevor sie herausgeht.
Zeitpunkt

Gilt ab 1. Januar 2027. Verkündet am 7. November 2025 — der Termin steht also seit zehn Monaten fest.

An mein Lohnbüro weiterleiten erzeugt eine fertige E-Mail — Sie senden sie ab

Das war's. Diese Meldung ging an Betriebe, die Minijobber beschäftigen. Betriebe ohne Minijobs haben sie nicht bekommen.

Arbeitgeber-Alarm informiert über Änderungen und prüft keinen Einzelfall.

Woran Sie eine gute Meldung erkennen

Ein Stichtag

Ohne Datum ist es keine Meldung, sondern eine Nachricht. Nachrichten schicken wir nicht.

Ein Grund

„Warum Sie das erhalten“ steht in jeder Meldung. Wenn wir das nicht sagen können, hätten wir sie nicht schicken dürfen.

Eine Prüfliste

Konkret genug, um sie abzuarbeiten. Ohne zu behaupten, wir wüssten, wie es in Ihrem Betrieb aussieht.

Eine Fundstelle

Mit Link zur amtlichen Quelle. Sie sollen nachlesen können, was wir behaupten.

Und die Wochen ohne Alarm?

In den meisten Wochen passiert nichts, das Ihren Betrieb betrifft. Dann bekommen Sie montags zwei Sätze:

Ihr Wochenbericht, Montagmorgen
Veröffentlichungen gelesen147
davon arbeitsrechtlich relevant6
davon für Betriebe wie Ihren0

So sieht der Bericht aus. Die Zahlen einer Woche stehen fest, wenn der Dienst läuft — erfundene Zahlen zeigen wir hier nicht.