Häufige Fragen
Wie viele E-Mails bekomme ich?
Wenige. Eine Meldung geht nur heraus, wenn eine Änderung Ihr Profil trifft und einen Stichtag oder eine Pflicht hat. Dazu kommt der Wochenbericht — zwei Sätze, auch wenn nichts passiert ist. Mehr als drei Sofortmeldungen an einem Tag bekommt niemand von uns; das ist fest eingebaut.
Was ist, wenn wochenlang nichts passiert?
Dann hören Sie das. Der Wochenbericht sagt, wie viele Veröffentlichungen wir gelesen haben, wie viele davon Arbeitgeber betrafen und wie viele zu Ihrem Betrieb passten. Meistens steht am Ende eine Null. Diese Null ist die Leistung.
Ist das Rechtsberatung?
Nein. Wir sagen Ihnen, dass sich etwas geändert hat, für wen es gilt, ab wann, und was man daraufhin ansehen sollte. Wir prüfen keinen Einzelfall, formulieren keine Verträge und vertreten Sie nicht. Was in Ihrem Betrieb konkret zu tun ist, entscheiden Sie — wenn nötig mit Ihrem Lohnbüro oder Ihrem Anwalt.
Woher kommen die Informationen?
Aus den amtlichen Quellen selbst: Bundesgesetzblatt, Bundestag, Bundesarbeitsgericht, Ministerien, EU-Recht. Jede Meldung nennt die Primärquelle mit Link. Sie können alles nachlesen, was wir behaupten. Die vollständige Liste steht unter Quellen.
Was passiert mit meinen Angaben?
Der Check fragt nach Ihrem Betrieb, nicht nach Personen: Bundesland, Branche, Größe, Beschäftigungsformen. Wir fragen nichts über einzelne Beschäftigte und nichts über konkrete Streitfälle. Aus den Antworten entsteht ein Profil aus Merkmalen, gegen das wir Änderungen abgleichen. Einzelheiten stehen im Datenschutz.
Ich habe mehr als 49 Beschäftigte. Kann ich das trotzdem nutzen?
Sie können, aber wir sind nicht dafür gebaut. Ab etwa 50 Beschäftigten greifen Pflichten, die wir bewusst nicht abdecken, und in dieser Größe gibt es meist jemanden, der sich kümmert. Wir sagen das lieber vorher als hinterher.
Mein Lohnbüro macht das für mich. Bringt mir der Dienst dann etwas?
Gerade dann. Ihr Lohnbüro rechnet ab, was Sie ihm geben — es überwacht nicht Ihren Betrieb. Sie erfahren also, dass etwas ansteht, und können es beauftragen, statt zu hoffen, dass jemand daran denkt. Zu jeder Meldung erzeugen wir dafür eine fertige E-Mail an Ihr Lohnbüro oder Ihre Steuerkanzlei: worum es geht, ab wann, wie Ihr Betrieb aussieht, worum Sie bitten, mit Fundstelle. Sie lesen sie, ändern sie und senden sie ab — von uns aus geht nichts heraus. So sieht die E-Mail aus.
Kann ich jederzeit kündigen?
Ja, mit einem Klick zum Ende des laufenden Monats. Keine Mindestlaufzeit, keine Kündigungsfrist, kein Anruf.
Wer steckt dahinter?
Arbeitgeber-Alarm ist ein Dienst der Nena Celeste UG (haftungsbeschränkt) aus München. Die Angaben zum Unternehmen stehen im Impressum.