Zum Inhalt springen
Arbeitgeber-Alarm
Menü

Was gilt. Ab wann. Für wen.

Änderungen und Schwellen im Arbeitsrecht. Jede Seite beantwortet zuerst die Frage, die Sie wirklich haben: Betrifft das meinen Betrieb?

Änderung

Mindestlohn steigt auf 14,60 €

Von 13,90 € auf 14,60 € je Stunde. Betrifft jeden Betrieb mit mindestens einer beschäftigten Person — und über die Minijob-Grenze auch jede Aushilfe.

Gilt ab 1. Januar 2027

Änderung

Minijob-Grenze steigt auf 633 €

Die Grenze hängt per Gesetz am Mindestlohn und steigt von 603 € auf 633 €. Die zulässige Stundenzahl bleibt gleich — der Stundenlohn ist die Falle.

Gilt ab 1. Januar 2027

Pflicht besteht

Arbeitszeiterfassung: Pflicht ohne Gesetz

Die Pflicht besteht seit einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts. Das Gesetz dazu ist ein Entwurf. Beides zu verwechseln, ist der häufigste Fehler.

Gilt seit 13. September 2022

Pflicht

Nachweisgesetz: Form und Fristen

Die wesentlichen Vertragsbedingungen müssen niedergelegt werden — gestaffelt am ersten Arbeitstag, nach sieben Tagen und nach einem Monat.

Gilt bei jeder Einstellung

Schwelle

Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

Bis zehn Beschäftigte greift der allgemeine Kündigungsschutz nicht. Teilzeitkräfte zählen dabei nur anteilig, Azubis gar nicht.

Grenze: zehn Beschäftigte

Schwelle

Umlage U1: Erstattung bis 30 Beschäftigte

Kleine Arbeitgeber bekommen einen Teil der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erstattet. Der gesetzliche Satz liegt bei 80 Prozent.

Grenze: 30 Beschäftigte

Beobachtung

Entgelttransparenz: erst ab 100

Die Berichtspflichten der EU-Richtlinie beginnen bei 100 Beschäftigten. Für kleinere Betriebe ist das ein Thema zum Beobachten, nicht zum Handeln.

Grenze: 100 Beschäftigte

Diese Seiten sind eine Auswahl aus den überwachten Themen, öffentlich lesbar für alle. Abonnenten bekommen nicht mehr Seiten, sondern weniger: nur das, was zu ihrem Profil passt, und zwar per E-Mail, ohne dass sie hier nachsehen müssen.