Was gilt. Ab wann. Für wen.
Änderungen und Schwellen im Arbeitsrecht. Jede Seite beantwortet zuerst die Frage, die Sie wirklich haben: Betrifft das meinen Betrieb?
Mindestlohn steigt auf 14,60 €
Von 13,90 € auf 14,60 € je Stunde. Betrifft jeden Betrieb mit mindestens einer beschäftigten Person — und über die Minijob-Grenze auch jede Aushilfe.
Gilt ab 1. Januar 2027
ÄnderungMinijob-Grenze steigt auf 633 €
Die Grenze hängt per Gesetz am Mindestlohn und steigt von 603 € auf 633 €. Die zulässige Stundenzahl bleibt gleich — der Stundenlohn ist die Falle.
Gilt ab 1. Januar 2027
Pflicht bestehtArbeitszeiterfassung: Pflicht ohne Gesetz
Die Pflicht besteht seit einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts. Das Gesetz dazu ist ein Entwurf. Beides zu verwechseln, ist der häufigste Fehler.
Gilt seit 13. September 2022
PflichtNachweisgesetz: Form und Fristen
Die wesentlichen Vertragsbedingungen müssen niedergelegt werden — gestaffelt am ersten Arbeitstag, nach sieben Tagen und nach einem Monat.
Gilt bei jeder Einstellung
SchwelleKündigungsschutz im Kleinbetrieb
Bis zehn Beschäftigte greift der allgemeine Kündigungsschutz nicht. Teilzeitkräfte zählen dabei nur anteilig, Azubis gar nicht.
Grenze: zehn Beschäftigte
SchwelleUmlage U1: Erstattung bis 30 Beschäftigte
Kleine Arbeitgeber bekommen einen Teil der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erstattet. Der gesetzliche Satz liegt bei 80 Prozent.
Grenze: 30 Beschäftigte
BeobachtungEntgelttransparenz: erst ab 100
Die Berichtspflichten der EU-Richtlinie beginnen bei 100 Beschäftigten. Für kleinere Betriebe ist das ein Thema zum Beobachten, nicht zum Handeln.
Grenze: 100 Beschäftigte
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