Erst über zehn. Nicht nach Köpfen.
§ 23 Kündigungsschutzgesetz: Bis zehn Beschäftigte gilt der allgemeine Kündigungsschutz nicht. Wie richtig gezählt wird.
Grenze: zehn Beschäftigte
Ab wann greift der Kündigungsschutz?
Ab mehr als zehn Beschäftigten — gerechnet nach einem eigenen Schlüssel, nicht nach Köpfen. Für Arbeitsverhältnisse, die vor 2004 begonnen haben, liegt die Grenze bei fünf.
Was gilt
§ 23 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz nimmt Betriebe aus, in denen „in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten“ arbeiten. Für Altfälle — Arbeitsverhältnisse mit Beginn vor dem 1. Januar 2004 — nennt Satz 2 die Grenze von fünf.
Gezählt wird nicht nach Köpfen. Teilzeitkräfte mit bis zu 20 Wochenstunden zählen mit 0,5, mit bis zu 30 Wochenstunden mit 0,75. Auszubildende bleiben außen vor.
Auch unterhalb der Grenze gelten besondere Kündigungsschutzvorschriften für einzelne Personengruppen. Ob sie in einem konkreten Fall greifen, ist eine Einzelfallfrage.
Was Sie prüfen sollten
- Ihre aktuelle Zahl nach diesem Schlüssel, nicht nach Köpfen.
- Ob Teilzeitkräfte richtig gewichtet sind.
- Ob Auszubildende herausgerechnet wurden.
- Wie nah Sie an der Grenze stehen — eine einzige Einstellung kann sie überschreiten.
Quellen
Geprüft am 7. September 2026.
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