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Arbeitgeber-Alarm
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Pflicht

Erster Tag. Sieben Tage. Ein Monat.

§ 2 Nachweisgesetz verlangt die Niederlegung der wesentlichen Vertragsbedingungen. Form und Fristen im Überblick für kleine Betriebe.

Gilt bei jeder Einstellung

Betrifft das Ihren Betrieb?

Ja, bei jeder Einstellung. Auch bei Minijobs, auch bei Aushilfen, auch wenn ein Arbeitsvertrag längst unterschrieben ist — der Nachweis ist eine eigene Pflicht neben dem Vertrag.

Was gilt

§ 2 Nachweisgesetz verlangt, die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses niederzulegen und auszuhändigen.

Die Fristen sind gestaffelt: ein Teil der Angaben am ersten Arbeitstag, ein weiterer Teil binnen sieben Kalendertagen, der Rest binnen eines Monats nach dem vereinbarten Beginn.

Zur Form: Satz 1 verlangt, die Bedingungen schriftlich niederzulegen. Satz 2 lässt unter Voraussetzungen die Textform zu. Für den Nachweis nach Satz 1 ist die elektronische Form nach Satz 8 ausdrücklich ausgeschlossen. Welche Form in Ihrem Fall die richtige ist, hängt an den Voraussetzungen des Satzes 2 — das ist eine Frage für Ihr Lohnbüro oder Ihren Anwalt, nicht für uns.

Was Sie prüfen sollten

  • Ihr Vertragsmuster gegen die Liste in § 2 Abs. 1.
  • Den Ablauf bei der nächsten Einstellung: Wer händigt was an welchem Tag aus?
  • Änderungen im laufenden Arbeitsverhältnis — auch die lösen einen Nachweis aus.
  • Minijobs und kurzfristige Beschäftigung: dieselbe Pflicht, oft vergessen.

Quellen

Geprüft am 7. September 2026.

Diese Seite ist für alle gleich. Ihre Meldung wäre es nicht. Ob diese Änderung Sie erreicht hätte, hängt an Ihrem Betrieb — an der Größe, an den Beschäftigungsformen, am Bundesland.

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