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Arbeitgeber-Alarm
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Schwelle

Sie zahlen ein. Rufen Sie ab.

§ 1 Aufwendungsausgleichsgesetz: Arbeitgeber mit bis zu 30 Arbeitnehmern erhalten Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erstattet.

Grenze: 30 Beschäftigte

Betrifft das Ihren Betrieb?

Ja, wenn Sie in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Diese Schwelle trennt anders als die zehn beim Kündigungsschutz — beide Zahlen im selben Betrieb zu verwechseln, ist verbreitet.

Was gilt

§ 1 Abs. 1 Aufwendungsausgleichsgesetz: Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen am U1-Verfahren teil.

Die Krankenkasse erstattet das im Krankheitsfall fortgezahlte Arbeitsentgelt zu 80 Prozent, dazu die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Finanziert wird das über die Umlage, die Sie ohnehin monatlich mitzahlen.

Es ist also kein Zuschuss, den man beantragen kann oder auch nicht — Sie zahlen dafür. Nicht abgerufene Erstattungen sind verschenktes Geld.

Was Sie prüfen sollten

  • Ob Sie am U1-Verfahren teilnehmen.
  • Ob Ihre Lohnabrechnung die Erstattung bei jedem Krankheitsfall tatsächlich anfordert.
  • Wie nah Sie an der 30er-Grenze stehen.
  • Das Verfahren für Mutterschaftsleistungen folgt eigenen Regeln.

Quellen

Geprüft am 7. September 2026.

Diese Seite ist für alle gleich. Ihre Meldung wäre es nicht. Ob diese Änderung Sie erreicht hätte, hängt an Ihrem Betrieb — an der Größe, an den Beschäftigungsformen, am Bundesland.

Kostenlos prüfen, ob Sie betroffen sind

Arbeitgeber-Alarm informiert über Änderungen im Arbeitsrecht. Wir prüfen keinen Einzelfall und ersetzen keine Rechtsberatung.