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Arbeitgeber-Alarm
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Änderung

Mehr Lohn. Ab Januar.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € je Stunde. Was Arbeitgeber mit 1 bis 49 Beschäftigten jetzt prüfen sollten.

Gilt ab 1. Januar 2027

Betrifft das Ihren Betrieb?

Ja, sobald Sie mindestens eine Person beschäftigen. Der Mindestlohn gilt unabhängig von der Betriebsgröße, unabhängig von der Branche und unabhängig davon, ob jemand in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber arbeitet.

Was gilt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 € auf 14,60 € brutto je Zeitstunde.

Festgelegt ist das in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung, verkündet am 7. November 2025. Dieselbe Verordnung regelt beide Stufen: 13,90 € seit dem 1. Januar 2026 und 14,60 € ab dem 1. Januar 2027. Es kommt also nichts Neues mehr — der Termin steht seit November 2025 fest.

Was Sie prüfen sollten

  • Alle Stundenlöhne, die heute unter 14,60 € liegen.
  • Verträge mit festem Monatsentgelt: Monatsentgelt geteilt durch die vereinbarten Stunden — kommen Sie ab Januar noch auf 14,60 €?
  • Minijobs gesondert, dort verschiebt sich zusätzlich die Verdienstgrenze (eigene Seite).
  • Die erste Abrechnung im Januar 2027, bevor sie herausgeht.

Quellen

Geprüft am 7. September 2026.

Diese Seite ist für alle gleich. Ihre Meldung wäre es nicht. Ob diese Änderung Sie erreicht hätte, hängt an Ihrem Betrieb — an der Größe, an den Beschäftigungsformen, am Bundesland.

Kostenlos prüfen, ob Sie betroffen sind

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