Kündigen und Rechnungen
Ein Klick, keine Frist, kein Anruf. Tragen Sie die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Arbeitgeber-Alarm nutzen — wir schicken Ihnen sofort einen Zugangslink.
Was Sie dort tun können
- Kündigen. Die Kündigung wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums — bei monatlicher Zahlung zum Monatsende, bei jährlicher zum Ende des Vertragsjahres.
- Rechnungen ansehen und herunterladen.
- Zahlungsmethode, Anschrift und Umsatzsteuer-ID ändern.
Der Link geht ausschließlich an die Adresse, die zu einem Zugang hinterlegt ist. Aus demselben Grund bekommen Sie dieselbe Antwort, egal ob eine Adresse bei uns bekannt ist oder nicht — so kann niemand fremde Adressen durchprobieren.
Lieber formlos? Eine E-Mail an hilfe@arbeitgeber-alarm.de genügt ebenfalls.
Arbeitgeber-Alarm informiert über Änderungen im Arbeitsrecht. Wir prüfen keinen Einzelfall und ersetzen keine Rechtsberatung.