Zum Inhalt springen
Arbeitgeber-Alarm
Menü

Kündigen und Rechnungen

Ein Klick, keine Frist, kein Anruf. Tragen Sie die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Arbeitgeber-Alarm nutzen — wir schicken Ihnen sofort einen Zugangslink.

Was Sie dort tun können

  • Kündigen. Die Kündigung wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums — bei monatlicher Zahlung zum Monatsende, bei jährlicher zum Ende des Vertragsjahres.
  • Rechnungen ansehen und herunterladen.
  • Zahlungsmethode, Anschrift und Umsatzsteuer-ID ändern.

Der Link geht ausschließlich an die Adresse, die zu einem Zugang hinterlegt ist. Aus demselben Grund bekommen Sie dieselbe Antwort, egal ob eine Adresse bei uns bekannt ist oder nicht — so kann niemand fremde Adressen durchprobieren.

Lieber formlos? Eine E-Mail an hilfe@arbeitgeber-alarm.de genügt ebenfalls.

Arbeitgeber-Alarm informiert über Änderungen im Arbeitsrecht. Wir prüfen keinen Einzelfall und ersetzen keine Rechtsberatung.