Arbeitsrecht ändert sich immer wieder. Sie müssen das nicht verfolgen. Das machen wir.
Arbeitgeber-Alarm überwacht amtliche Quellen und meldet Ihnen nur Änderungen, die zu Ihrem Betrieb passen.
Mit Stichtag. Prüfliste. Primärquelle.
Muss jemand handeln, geht eine fertige E-Mail an Ihr Lohn- oder Steuerbüro.
Damit Sie nichts übersehen.
Einmalig 11 Fragen · weniger als 2 Minuten · keine
Zahlungsdaten
30 Tage kostenlos, danach 9,95 €/Monat (79 €/Jahr) zzgl. USt.
Damit Sie nichts übersehen.
Für kleine und mittlere Betriebe ohne Rechtsabteilung.
Sie bezahlen nicht für teure Datenbanken und Compliance-Systeme, die ein kleiner Betrieb gar nicht braucht, bleiben aber dennoch auf dem Laufenden. Damit Sie nichts übersehen.
| Arbeitgeber-Alarm | Alternative Angebote | |
|---|---|---|
| Jahreskosten | 79 € | ab 709 € |
| Auf den einzelnen Betrieb zugeschnitten | ja | teils |
| Meldung per E-Mail statt Plattform | ja | überwiegend Plattform |
| Stichtag und Prüfhinweis | ja | teils |
| Neues System bedienen nötig | nein, E-Mail genügt | ja |
Preise netto, Stand 8. September 2026. Leistungsumfang und Zielgruppen unterscheiden sich erheblich.
Weniger lesen. Rechtzeitig das Richtige prüfen oder prüfen lassen.
Neue Gesetze, Urteile und Pflichten erscheinen laufend. Für einen kleinen Betrieb ist davon das meiste irrelevant und stiehlt nur Ihre Zeit.
Das Problem ist nicht, alle Änderungen zu finden. Das Problem ist zu erkennen, welche davon Ihren Betrieb betreffen. Arbeitgeber-Alarm übernimmt genau diese Aufgabe und filtert für Sie. Damit Sie nichts übersehen.
Nur was Sie betrifft
Minijobs? Teilzeit? Befristete Verträge? Homeoffice? Betriebsgröße? Ihre Meldungen richten sich nach Ihrem Betrieb.
Rechtzeitig
Sie sehen, was sich ändert und ab wann es gilt.
Nachprüfbar
Jede Meldung führt direkt zur amtlichen Primärquelle.
Kein Dashboard. Kein Newsfeed. Nichts zu pflegen. Einfach und effizient.
- Sie müssen sich nicht regelmäßig einloggen.
- Sie müssen keine Datenbank durchsuchen.
- Sie müssen keine Rechtsnews lesen.
Wenn nichts für Ihren Betrieb relevant ist, müssen Sie nichts tun. Wenn etwas relevant wird, bekommen Sie eine E-Mail.
So kann eine Meldung aussehen
Mindestlohn steigt – Ihre Minijobs können betroffen sein
Sie haben angegeben, Minijobber zu beschäftigen.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 14,60 € je Stunde. Gleichzeitig steigt die Minijob-Grenze auf 633 € im Monat.
- Stundenlohn Ihrer Minijobs
- feste Monatsvergütungen
- vereinbarte Arbeitsstunden
- erste Abrechnung nach dem Stichtag
Betriebe ohne Minijobs hätten diese Meldung nicht erhalten.
Ein Klick, und Ihr Lohnbüro weiß Bescheid.
Die meisten Betriebe prüfen nicht selbst — sie lassen prüfen. Deshalb erzeugt jede Meldung auf Wunsch eine fertige E-Mail an Ihr Lohnbüro, Ihre Steuerkanzlei oder Ihren Anwalt.
Darin steht, worum es geht, ab wann es gilt und worum Sie konkret bitten — dazu die amtliche Fundstelle. Sie lesen den Text, ändern ihn wenn Sie möchten, und senden ihn ab.
Ohne Weiterleitung
„Ich habe da etwas über den Mindestlohn gelesen, betrifft uns das?“ — und das Lohnbüro fragt dreimal zurück.
Mit Weiterleitung
Norm, Stichtag und eine klare Bitte. Die Fachkraft kann sofort arbeiten.
Einmal einrichten. Danach meldet sich der Dienst.
Ihren Betrieb beschreiben
Zehn Fragen zu Größe, Branche und Beschäftigungsformen. Keine Angaben zu einzelnen Beschäftigten. Keine konkreten Rechtsfälle.
Arbeitgeber-Alarm überwacht
Amtliche Primärquellen zu Gesetzgebung, Rechtsprechung und arbeitgeberrelevanten Änderungen werden laufend geprüft. Dabei unterscheiden wir ausdrücklich zwischen Entwurf, beschlossen, verkündet und bereits geltend.
Sie bekommen nur relevante Treffer
Passt eine Änderung zu Ihrem Profil, erhalten Sie eine kurze Meldung: Grund der Meldung, Stichtag, Prüfliste, Primärquelle. Mehr nicht. Damit Sie nichts übersehen.
Und wenn diese Woche nichts für Sie dabei war?
Dann sagt Ihnen der Wochenbericht genau das.
Diese Null ist die Leistung. Sie wissen: Es wurde geprüft — und diese Woche müssen Sie deshalb nichts tun.
So sieht der Bericht aus. Die Zahlen einer Woche stehen fest, wenn der Dienst läuft — erfundene Zahlen zeigen wir hier nicht.
Sie bezahlen nicht für Funktionen, die ein kleiner Betrieb nicht braucht.
Wenn Sie eine große HR-Fachdatenbank, Kommentare, Mustervorlagen oder ein vollständiges Rechtskataster benötigen, sind andere Systeme umfangreicher. Wenn Sie vor allem wissen möchten, ob sich etwas geändert hat, das Sie prüfen sollten, wurde Arbeitgeber-Alarm genau dafür gebaut.
Warum Sie sich auf eine Meldung verlassen können
Primärquellen statt Nachrichten
Wir arbeiten mit amtlichen Quellen und verlinken sie in jeder Meldung.
Entwurf ist nicht Gesetz
Wir kennzeichnen klar, auf welchem Stand sich eine Änderung befindet.
Keine unbelegten Aussagen
Was sich nicht anhand einer Quelle belegen lässt, gehört nicht in eine Meldung.
Klare Grenze
Arbeitgeber-Alarm informiert über Änderungen. Wir prüfen keinen Einzelfall. Arbeitgeber-Alarm ist ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was gerade ansteht
Die Themen, die Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten gerade betreffen — jeweils mit Stichtag und Primärquelle.
Mindestlohn steigt auf 14,60 €
Von 13,90 € auf 14,60 € je Stunde. Betrifft jeden Betrieb mit mindestens einer beschäftigten Person — und über die Minijob-Grenze auch jede Aushilfe.
Gilt ab 1. Januar 2027
ÄnderungMinijob-Grenze steigt auf 633 €
Die Grenze hängt per Gesetz am Mindestlohn und steigt von 603 € auf 633 €. Die zulässige Stundenzahl bleibt gleich — der Stundenlohn ist die Falle.
Gilt ab 1. Januar 2027
ÄnderungBeitragsbemessungsgrenze 2027: Was feststeht
Die Krankenversicherung hebt ihre Grenze 2027 zusätzlich um 300 € im Monat an — das ist Gesetz. Alle übrigen Werte für 2027 stehen noch nicht fest.
Gilt ab 1. Januar 2027
Pflicht bestehtArbeitszeiterfassung: Pflicht ohne Gesetz
Die Pflicht besteht seit einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts. Das Gesetz dazu ist ein Entwurf. Beides zu verwechseln, ist der häufigste Fehler.
Gilt seit 13. September 2022
PflichtNachweisgesetz: Form und Fristen
Die wesentlichen Vertragsbedingungen müssen niedergelegt werden — gestaffelt am ersten Arbeitstag, nach sieben Tagen und nach einem Monat.
Gilt bei jeder Einstellung
RegelnBefristung im Arbeitsvertrag: Was erlaubt ist
Ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre, mit höchstens drei Verlängerungen, und nur schriftlich. Ist die Befristung unwirksam, gilt der Vertrag als unbefristet.
Gilt bei jedem befristeten Vertrag
PflichtenFürsorgepflicht des Arbeitgebers: Was Sie tun müssen
Ein Sammelbegriff für viele Vorschriften. Der Schutz von Leben und Gesundheit kennt keine Mindestgröße, einzelne Pflichten hängen an 20 und an 50 Beschäftigten.
Gilt für jeden Arbeitgeber
SchwelleKündigungsschutz im Kleinbetrieb
Bis zehn Beschäftigte greift der allgemeine Kündigungsschutz nicht. Teilzeitkräfte zählen dabei nur anteilig, Azubis gar nicht.
Grenze: zehn Beschäftigte
SchwelleUmlage U1: Erstattung bis 30 Beschäftigte
Kleine Arbeitgeber bekommen einen Teil der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erstattet. Der gesetzliche Satz liegt bei 80 Prozent; die Satzung Ihrer Krankenkasse kann ihn bis auf 40 Prozent absenken.
Grenze: 30 Beschäftigte
SchwelleEntgelttransparenz: Auskunft über 200, Bericht ab 100
Das Entgelttransparenzgesetz gibt Beschäftigten schon heute einen Auskunftsanspruch — in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten. Die EU-Richtlinie soll Berichtspflichten ab 100 bringen.
Auskunftsanspruch: mehr als 200 Beschäftigte
30 Tage kostenlos. Danach 9,95 € im Monat.
Ein Betrieb. Oder 79 € im Jahr — 33 % Rabatt
- alle Meldungen, die zu Ihrem Profil passen
- Wochenbericht
- Stichtage und Prüflisten
- vorbereitete Weiterleitung an Lohnbüro oder Steuerkanzlei
- Links zu den Primärquellen
- jederzeit änderbares Arbeitgeberprofil
Keine Zahlungsdaten für den Test. Der kostenlose Zeitraum endet automatisch. Erst wenn Sie sich anschließend aktiv entscheiden, zahlen Sie.
Jederzeit kündbar.
Finden Sie heraus, was Arbeitgeber-Alarm Ihnen gemeldet hätte.
Zehn Fragen reichen. Danach sehen Sie, welche Änderungen der vergangenen Monate zu Ihrem Betrieb gepasst hätten.
Weniger als zwei Minuten · ohne Zahlungsdaten