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Arbeitgeber-Alarm
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Vier Stufen. Ein Postfach.

Zwischen der amtlichen Veröffentlichung und Ihrer E-Mail liegen vier Stufen. Jede lässt mehr weg, als sie durchlässt.

1. Lesen

Wir fragen die amtlichen Quellen selbst ab — nicht Pressemeldungen oder Newsletter Dritter. Das Bundesgesetzblatt stündlich, den Bundestag alle zwei Stunden, das Bundesarbeitsgericht alle vier Stunden, das Arbeitsministerium täglich, EU-Recht wöchentlich. Der Takt richtet sich danach, wie verbindlich etwas ist: Was im Bundesgesetzblatt verkündet ist, steht fest; eine EU-Richtlinie wirkt erst über die Umsetzung. Jede Fundstelle wird im Original mit Prüfsumme gespeichert, damit später nachvollziehbar bleibt, worauf sich eine Meldung stützt.

Die vollständige Quellenliste

2. Einordnen

Jede Veröffentlichung wird auf dieselben Fragen abgeklopft: Ist das Arbeitsrecht? Gilt es schon, oder ist es ein Entwurf? Ab wann? Für welche Betriebe — gibt es eine Schwelle bei fünf, zehn, zwanzig, dreißig oder fünfzig Beschäftigten? Welche Beschäftigungsformen sind betroffen?

Der Unterschied zwischen „gilt“ und „könnte kommen“ ist dabei die wichtigste Zeile. Ein Referentenentwurf ist kein Gesetz. Wir kennzeichnen das in jeder Meldung, statt es zu verwischen.

3. Nachprüfen

Bevor eine Meldung entsteht, wird jede tragende Aussage gegen die Quelle geprüft: Stimmt das Datum? Stimmt der Stand des Verfahrens? Steht die Schwelle wirklich so im Text? Was sich nicht belegen lässt, geht nicht heraus — auch nicht abgeschwächt.

Die Einordnung macht nicht dieselbe Stelle, die sie danach abnimmt. Ein zweites Modell eines anderen Anbieters liest denselben Quelltext noch einmal und muss zu demselben Ergebnis kommen. Weichen beide voneinander ab, geht nichts heraus, sondern der Fall landet zur Ansicht beim Betreiber. Zwei Systeme desselben Hauses machen oft denselben Fehler — deshalb zwei Häuser.

Deshalb steht unter jeder Meldung die Fundstelle mit Link. Sie sollen nachlesen können, was wir behaupten.

4. Zuordnen

Erst danach kommt Ihr Profil ins Spiel. Aus Ihren zehn Antworten wird eine Liste von Merkmalen: Branche, Gewerk, Größenklasse, Minijobs, Teilzeit, Befristung, Ausbildung, Homeoffice, Betriebsrat, Tarifbindung. Eine Änderung erreicht Sie nur, wenn diese Merkmale zu ihr passen.

Beschäftigen Sie keine Minijobber, bekommen Sie nichts zur Minijob-Grenze. Haben Sie acht Leute, bekommen Sie nichts zu Pflichten ab fünfzig.

Was dann in Ihrem Postfach liegt

  • Eine Meldung, wenn eine Änderung Ihr Profil trifft und einen Stichtag oder eine Pflicht hat. Mit Grund, Prüfliste und Quelle.
  • Den Wochenbericht, jeden Montag, auch wenn nichts war.

Wann Sie etwas hören — und wann nicht

Gesammelt und werktags am Vormittag verschickt, in einer E-Mail. Nicht abends, nicht nachts, nicht am Wochenende. Der Vormittag ist die Zeit, zu der ein Betrieb so etwas auch bearbeiten kann; alles andere erzeugt nur das Gefühl, etwas verpasst zu haben.

Hinter dieser einen E-Mail liegen Abfragen im Stundentakt. Dass Sie davon nichts merken, ist der Zweck: Der Aufwand soll bei uns liegen, nicht bei Ihnen.

Und in den meisten Wochen passiert nichts, das Ihren Betrieb betrifft. Dann kommt nur der Wochenbericht — was wir gelesen haben, was davon Arbeitsrecht war und was davon zu Ihnen passte. Eine Zeile „keine“ ist auch eine Information. So sieht das aus.

Warum es keine Suchmaske gibt

Man könnte all das auch als Datenbank bauen, in der Sie suchen. Dann müssten Sie allerdings wissen, wonach — und genau das ist das Problem: Niemand sucht nach einer Pflicht, von der er nicht weiß, dass es sie gibt. Deshalb ist der Dienst eine Meldung und kein Nachschlagewerk. Die öffentlich lesbaren Änderungen und Schwellen sind ein Ausschnitt daraus, zum Nachlesen für alle.

Was wir nicht tun. Wir prüfen Ihren Einzelfall nicht, formulieren keine Verträge, rechnen keine Löhne und vertreten Sie nicht. Wir sagen Ihnen, was sich geändert hat und was daraufhin einen Blick wert ist. Der Blick selbst bleibt bei Ihnen — oder bei Ihrem Lohnbüro, Ihrem Steuerberater, Ihrem Anwalt.

Im Preis enthalten

Ein Klick, und Ihr Lohnbüro weiß Bescheid.

Zu jeder Meldung erzeugt Arbeitgeber-Alarm eine fertige E-Mail an Ihr Lohnbüro, Ihre Steuerkanzlei oder Ihren Anwalt — mit Stichtag, einer klaren Bitte und der amtlichen Fundstelle. Sie lesen sie und senden sie ab.