Schwellenwerte im Arbeitsrecht
Ab wie vielen Beschäftigten welche Pflicht greift — und nach welcher Zählweise. Jede Zeile mit Fundstelle.
Die Grenzen nach Größe
| Größe | Pflicht | Wie gezählt wird | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| ab der ersten Person | Mindestlohn zahlen | Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer, ohne Rücksicht auf Betriebsgröße und Branche. | § 1 Abs. 1 Mindestlohngesetz. Mehr dazu. |
| ab der ersten Person | Wesentliche Vertragsbedingungen nachweisen | Bei jeder Einstellung, auch bei Minijobs und Aushilfen. | § 2 Nachweisgesetz. Mehr dazu. |
| ab der ersten Person | Arbeitszeit erfassen | Ohne Mindestgröße und ohne Übergangsfrist. | BAG 1 ABR 22/21 zu § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz. Mehr dazu. |
| ab der ersten Person | Gefährdungen beurteilen und dokumentieren | Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen genügt die Beurteilung eines Arbeitsplatzes. | §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz. Mehr dazu. |
| bis 30 | Umlage U1: Erstattung der Lohnfortzahlung | Arbeitnehmer ohne die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Maßgeblich ist das Vorjahr: mindestens acht Kalendermonate nicht mehr als 30. | § 1 Abs. 1 und § 3 Aufwendungsausgleichsgesetz. Mehr dazu. |
| ab 5 | Betriebsrat wird gewählt | Ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer, von denen drei wählbar sind. | § 1 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz. |
| über 5 | Kündigungsschutz für vor 2004 Eingestellte | Nur diese langjährig Beschäftigten werden hier mitgezählt, Auszubildende nicht. | § 23 Abs. 1 Satz 2 Kündigungsschutzgesetz. Mehr dazu. |
| über 10 | Allgemeiner Kündigungsschutz | Nicht nach Köpfen: bis 20 Wochenstunden zählen 0,5, bis 30 Wochenstunden 0,75, Auszubildende gar nicht. Dazu muss das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden haben. | §§ 1 und 23 Kündigungsschutzgesetz. Mehr dazu. |
| über 15 | Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit | Personen in Berufsbildung zählen nicht mit. Die beschäftigte Person muss länger als sechs Monate da sein. | § 8 Abs. 7 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Mehr dazu. |
| ab 20 | Fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen | Gezählt werden Arbeitsplätze im Jahresdurchschnitt je Monat, nicht Personen. Unter 40 Arbeitsplätzen ist es einer, unter 60 sind es zwei. | § 154 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch. |
| über 20 | Betriebsrat bei Betriebsänderungen beteiligen | Wahlberechtigte Arbeitnehmer im Unternehmen, nicht im Betrieb. | § 111 Betriebsverfassungsgesetz. |
| über 20, unter 50 | Sicherheitsbeauftragten bestellen, wenn die Gefährdungsbeurteilung es ergibt | Regelmäßig Beschäftigte. | DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 20. Mehr dazu. |
| über 45 | Anspruch auf Brückenteilzeit | Personen in Berufsbildung zählen nicht mit. Von 46 bis 200 dürfen Sie unter Voraussetzungen ablehnen. | § 9a Abs. 7 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Mehr dazu. |
| ab 50 | Sicherheitsbeauftragte bestellen | Regelmäßig Beschäftigte, unter Beteiligung des Betriebsrats. | DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 20. Mehr dazu. |
| ab 100 | Bericht zur Entgelttransparenz, gestaffelt | Kommt erst mit dem deutschen Umsetzungsgesetz. Ab 250 jährlich, 150 bis 249 alle drei Jahre — beide erstmals bis 7. Juni 2027; 100 bis 149 erstmals bis 7. Juni 2031. | Richtlinie (EU) 2023/970. Mehr dazu. |
| über 200 | Auskunftsanspruch zum Entgelt | In der Regel Beschäftigte bei demselben Arbeitgeber, im selben Betrieb. | § 12 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz. Mehr dazu. |
| über 500 | Bericht nach dem Entgelttransparenzgesetz | Nur für Arbeitgeber, die einen Lagebericht nach dem Handelsgesetzbuch erstellen müssen. | § 21 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz. Mehr dazu. |
Warum die Zählweise wichtiger ist als die Zahl
Jedes Gesetz zählt anders. Das Kündigungsschutzgesetz rechnet Teilzeitkräfte mit Bruchteilen und lässt Auszubildende weg. Das Betriebsverfassungsgesetz zählt wahlberechtigte Arbeitnehmer. Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch zählt nicht Personen, sondern Arbeitsplätze im Jahresdurchschnitt. Und beim Aufwendungsausgleichsgesetz entscheidet nicht der heutige Stand, sondern das Vorjahr.
Wer eine Grenze mit der Zählweise einer anderen prüft, kommt zu einem Ergebnis, das sauber aussieht und falsch ist. Deshalb steht die Zählweise hier in einer eigenen Spalte und nicht im Kleingedruckten.
Was diese Seite nicht leistet
Sie ersetzt keine Prüfung Ihres Betriebs. Ob eine Grenze bei Ihnen überschritten ist, hängt an Ihren Zahlen, und ob eine Pflicht dann greift, oft an weiteren Voraussetzungen. Die Übersicht sagt Ihnen, wo Sie hinsehen müssen — der kostenlose Check sagt Ihnen, welche der Grenzen Ihren Betrieb überhaupt betreffen.
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