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Arbeitgeber-Alarm
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Kündigen und Rechnungen

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Was Sie dort tun können

  • Kündigen. Die Kündigung wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums — das ist ein Monat beziehungsweise ein Jahr nach dessen Beginn, nicht das Ende des Kalendermonats.
  • Rechnungen ansehen und herunterladen.
  • Zahlungsmethode, Anschrift und Umsatzsteuer-ID ändern.

Der Link geht ausschließlich an die E-Mail-Adresse, die zu einem Zugang hinterlegt ist. Aus demselben Grund bekommen Sie dieselbe Antwort, egal ob eine E-Mail-Adresse bei uns bekannt ist oder nicht — so kann niemand fremde E-Mail-Adressen durchprobieren.

Arbeitgeber-Alarm informiert über Änderungen im Arbeitsrecht. Wir prüfen keinen Einzelfall. Arbeitgeber-Alarm ist ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung.