Nachweisgesetz: erster Tag, sieben Tage, ein Monat
§ 2 Nachweisgesetz verlangt die Niederlegung der wesentlichen Vertragsbedingungen. Form und Fristen im Überblick für kleine Betriebe.
Gilt bei jeder Einstellung
Betrifft das Ihren Betrieb?
Ja, bei jeder Einstellung. Auch bei Minijobs, auch bei Aushilfen, auch wenn ein Arbeitsvertrag längst unterschrieben ist — der Nachweis ist eine eigene Pflicht neben dem Vertrag.
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Was das Nachweisgesetz verlangt
§ 2 Nachweisgesetz verlangt, die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses niederzulegen und auszuhändigen.
Die Fristen sind gestaffelt: ein Teil der Angaben am ersten Arbeitstag, ein weiterer Teil binnen sieben Kalendertagen, der Rest binnen eines Monats nach dem vereinbarten Beginn.
Am ersten Tag der Arbeitsleistung müssen ausgehändigt sein: Name und Anschrift beider Vertragsparteien; die Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich Überstundenvergütung, Zuschlägen, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen — jeweils getrennt angegeben — mit Fälligkeit und Auszahlungsart; die vereinbarte Arbeitszeit mit Ruhepausen und Ruhezeiten, bei Schichtarbeit zusätzlich Schichtsystem, Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen (§ 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 1, 7 und 8, Satz 9).
Bis zum siebten Kalendertag nach dem vereinbarten Beginn: Zeitpunkt des Beginns; bei Befristung das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer; der Arbeitsort oder der Hinweis auf wechselnde Orte oder freie Ortswahl; eine kurze Beschreibung der Tätigkeit; eine vereinbarte Probezeit; bei Arbeit auf Abruf die vier Angaben nach Nummer 9 (Abrufvereinbarung, Mindeststunden, Zeitrahmen aus Referenztagen und -stunden, Ankündigungsfrist); und, sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden samt Voraussetzungen (Nr. 2 bis 6, 9 und 10).
Binnen eines Monats der Rest: Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs; ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung; bei einer Zusage zur betrieblichen Altersversorgung Name und Anschrift des Versorgungsträgers (entfällt, wenn dieser selbst informieren muss); das bei einer Kündigung einzuhaltende Verfahren — mindestens Schriftformerfordernis, Kündigungsfristen und die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage; und ein allgemein gehaltener Hinweis auf anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen (Nr. 11 bis 15).
Die Textform hat drei Bedingungen. Sie ist nur zulässig, wenn das Dokument für die beschäftigte Person zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und Sie mit der Übermittlung zu einem Empfangsnachweis auffordern (§ 2 Abs. 1 Satz 2). Verlangt die Person die schriftliche Niederschrift, müssen Sie sie unverzüglich erteilen (Satz 3). In den Wirtschaftsbereichen des § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gilt die Textform-Erleichterung nicht (Satz 6), und die elektronische Form ist in jedem Fall ausgeschlossen (Satz 8).
Was ein Verstoß kostet. Wer eine wesentliche Vertragsbedingung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig aushändigt, handelt ordnungswidrig — Geldbuße bis zu 2.000 € (§ 4 NachwG).
Zur Form: Satz 1 verlangt, die Bedingungen schriftlich niederzulegen. Satz 2 lässt unter Voraussetzungen die Textform zu. Für den Nachweis nach Satz 1 ist die elektronische Form nach Satz 8 ausdrücklich ausgeschlossen. Welche Form in Ihrem Fall die richtige ist, hängt an den Voraussetzungen des Satzes 2 — das ist eine Frage für Ihr Lohnbüro oder Ihren Anwalt, nicht für uns.
Was Sie an Ihren Arbeitsverträgen prüfen sollten
- Ihr Vertragsmuster gegen die Liste in § 2 Abs. 1.
- Den Ablauf bei der nächsten Einstellung: Wer händigt was an welchem Tag aus?
- Änderungen im laufenden Arbeitsverhältnis — auch die lösen einen Nachweis aus.
- Minijobs und kurzfristige Beschäftigung: dieselbe Pflicht, oft vergessen.
- Befristete Verträge: Das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer gehört zu den Angaben (§ 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 3). Die Regeln zur Befristung selbst: Befristung im Arbeitsvertrag.
Häufige Fragen
Was verlangt das Nachweisgesetz?
§ 2 Nachweisgesetz verlangt, die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses niederzulegen und auszuhändigen.
Welche Fristen gelten für den Nachweis?
Gestaffelt: ein Teil der Angaben am ersten Arbeitstag, ein weiterer Teil binnen sieben Kalendertagen, der Rest binnen eines Monats nach dem vereinbarten Beginn.
Gilt das Nachweisgesetz auch für Minijobs?
Ja, bei jeder Einstellung — auch bei Minijobs und Aushilfen. Der Nachweis ist eine eigene Pflicht neben dem Arbeitsvertrag.
Was muss am ersten Arbeitstag ausgehändigt sein?
Name und Anschrift beider Parteien, Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts mit Fälligkeit und Auszahlungsart sowie die vereinbarte Arbeitszeit mit Pausen und Ruhezeiten (§ 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 1, 7 und 8).
Reicht eine E-Mail als Nachweis?
Nur unter drei Bedingungen: Das Dokument muss zugänglich sein, gespeichert und ausgedruckt werden können, und Sie müssen zu einem Empfangsnachweis auffordern (§ 2 Abs. 1 Satz 2). Die elektronische Form ist ausgeschlossen (Satz 8).
Was kostet ein Verstoß gegen das Nachweisgesetz?
Bis zu 2.000 € Geldbuße je Verstoß (§ 4 NachwG).
Quellen
Geprüft am 20. September 2026 anhand der oben genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV: Gladys Hernandez, Geschäftsführerin, Nena Celeste UG (haftungsbeschränkt), Vaterstettener Straße 5a, 85598 Baldham — Impressum.
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