Häufige Fragen
Fragen zu Arbeitgeber-Alarm
Wie viele E-Mails bekomme ich?
Wenige. Eine Meldung geht nur heraus, wenn eine Änderung Ihr Profil trifft und einen Stichtag oder eine Pflicht hat. Dazu kommt montags ein kurzer Wochenbericht, auch wenn nichts passiert ist.
Was ist, wenn wochenlang nichts passiert?
Dann hören Sie das. Der Wochenbericht sagt, wie viele Veröffentlichungen wir gelesen haben, wie viele davon Arbeitgeber betrafen und wie viele zu Ihrem Betrieb passten. Meistens steht am Ende eine Null. Diese Null ist die Leistung.
Ist das Rechtsberatung?
Nein. Wir sagen Ihnen, dass sich etwas geändert hat, für wen es gilt, ab wann, und was man daraufhin ansehen sollte. Wir prüfen keinen Einzelfall, formulieren keine Verträge und vertreten Sie nicht. Was in Ihrem Betrieb konkret zu tun ist, entscheiden Sie — wenn nötig mit Ihrem Lohnbüro oder Ihrem Anwalt.
Woher kommen die Informationen?
Aus den amtlichen Quellen selbst: Bundesgesetzblatt, Bundestag, Bundesarbeitsgericht, Ministerien, EU-Recht. Jede Meldung nennt die Primärquelle mit Link. Sie können alles nachlesen, was wir behaupten. Die vollständige Liste steht unter Quellen.
Was passiert mit meinen Angaben?
Der Check fragt nach Ihrem Betrieb, nicht nach Personen: Branche, Gewerk, Größe, Beschäftigungsformen. Wir fragen nichts über einzelne Beschäftigte und nichts über konkrete Streitfälle. Aus den Antworten entsteht ein Profil aus Merkmalen, gegen das wir Änderungen abgleichen. Einzelheiten stehen im Datenschutz.
Ich habe mehr als 250 Beschäftigte. Kann ich das trotzdem nutzen?
Sie können, aber wir sind nicht dafür gebaut. Arbeitgeber-Alarm ist für Betriebe ohne eigene Personal- oder Rechtsabteilung gedacht. Wir sagen das lieber vorher als hinterher.
Mein Lohnbüro macht das für mich. Bringt mir der Dienst dann etwas?
Gerade dann. Ihr Lohnbüro rechnet ab, was Sie ihm geben — es überwacht nicht Ihren Betrieb. Sie erfahren also, dass etwas ansteht, und können es beauftragen, statt zu hoffen, dass jemand daran denkt. Zu jeder Meldung erzeugen wir dafür eine fertige E-Mail an Ihr Lohnbüro oder Ihre Steuerkanzlei: worum es geht, ab wann, worum Sie bitten, mit Fundstelle. Sie lesen sie, ändern sie und senden sie ab. So sieht die E-Mail aus.
Kann ich jederzeit kündigen?
Ja, mit einem Klick. Die Kündigung wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums — einen Monat oder ein Jahr nach dessen Beginn, nicht zum Kalendermonatsende. Anteilige Beträge erstatten wir nicht. Keine Mindestlaufzeit über die gewählte Zahlweise hinaus, keine Kündigungsfrist, kein Anruf.
Wer steckt dahinter?
Arbeitgeber-Alarm ist ein Dienst der Nena Celeste UG (haftungsbeschränkt) aus München. Die Angaben zum Unternehmen stehen im Impressum.
Was kostet Arbeitgeber-Alarm?
9,95 € im Monat für einen Betrieb, oder 79 € im Jahr. Beides zuzüglich Umsatzsteuer, weil sich das Angebot an Unternehmen richtet. Davor liegen 30 Tage kostenlos. Zur Preisseite.
Muss ich für den Test eine Karte hinterlegen?
Nein. Die 30 Tage laufen ohne Zahlungsdaten. Erst wenn Sie danach weitermachen wollen, fragen wir danach — und wenn Sie nichts tun, endet der Zugang einfach.
Wann kommen die Meldungen?
Werktags am Vormittag, gebündelt in einer E-Mail. Dazu montags der Wochenbericht. Abends, nachts und am Wochenende bekommen Sie von uns nichts.
Bekomme ich eine Rechnung?
Ja, elektronisch nach jeder Abbuchung. Sie finden alle Rechnungen außerdem jederzeit über den Link „Kündigen und Rechnungen“ im Seitenfuß.
Was passiert, wenn sich mein Betrieb ändert?
Sie ändern Ihre Angaben, und die Auswahl ändert sich mit. Wer über 250 Beschäftigte wächst, bekommt weiter Meldungen — nur ist unser Zuschnitt dann nicht mehr der passende.
Was überwacht ihr ausdrücklich nicht?
Steuerrecht, Tarifwerke im Volltext, das Landesrecht der Bundesländer in der Breite und die Rundschreiben von Verbänden und Kammern. Welche Quellen wir lesen.
Wo werden meine Daten verarbeitet?
In Deutschland und Finnland. Der Server der Website steht in Deutschland, der Mailserver in Helsinki. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.
Woran erkenne ich, ob eine Meldung meinen Betrieb betrifft?
In jeder Meldung steht eine Zeile „Warum Sie das erhalten“ mit dem Merkmal aus Ihrem Profil, das sie ausgelöst hat. Können wir das nicht sagen, hätten wir sie nicht schicken dürfen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Änderung und einer Beobachtung?
Was gilt, steht als Änderung mit Stichtag. Was kommen könnte — ein Referentenentwurf etwa —, steht als Beobachtung ohne Handlung. Diese Trennung ist der häufigste Fehler in Rundschreiben, und wir kennzeichnen sie deshalb in jeder Meldung.
Wie lange dauert der Check?
Zehn Fragen zu Ihrem Betrieb, weniger als zwei Minuten, ohne Konto und ohne Zahlungsdaten. Zum Check.
Was passiert am Ende der 30 Tage?
Drei Tage vorher erinnern wir Sie per E-Mail. Hinterlegen Sie eine Zahlungsmethode, läuft der Zugang weiter. Tun Sie nichts, endet er von selbst — wir buchen nichts ab und fragen nicht nach.
Kann ich die Meldung an mein Lohnbüro weitergeben?
Ja. Zu jeder Meldung erzeugen wir eine fertige E-Mail mit Stichtag, Bitte und Fundstelle. Sie lesen sie, ändern sie und senden sie ab. So sieht sie aus.
Ein Klick, und Ihr Lohnbüro weiß Bescheid.
Zu jeder Meldung erzeugt Arbeitgeber-Alarm eine fertige E-Mail an Ihr Lohnbüro, Ihre Steuerkanzlei oder Ihren Anwalt — mit Stichtag, einer klaren Bitte und der amtlichen Fundstelle. Sie lesen sie und senden sie ab.