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Arbeitgeber-Alarm
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Amtlich. Aus erster Hand.

Wir lesen dort, wo veröffentlicht wird. Keine Pressemeldungen Dritter, keine fremden Newsletter, keine Zusammenfassungen aus zweiter Hand.

QuelleWofürWie oft
Bundesgesetzblatt Teil I und II
recht.bund.de
Die amtliche Verkündung. Was hier steht, gilt.stündlich
Dokumentations- und Informationssystem des Bundestages
dip.bundestag.de
Gesetzgebungsverfahren: Entwürfe, Beratungsstände, Verkündung, Inkrafttreten. Hier sehen wir, was auf Sie zukommt, bevor es gilt.alle 2 Stunden
Bundesarbeitsgericht
bundesarbeitsgericht.de
Entscheidungen und Pressemitteilungen. Rechtsprechung ändert Pflichten, ohne dass ein Gesetz geändert wird — die Arbeitszeiterfassung ist das bekannteste Beispiel.alle 4 Stunden
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
bmas.de
Referentenentwürfe, Verordnungen, Bekanntmachungen und Rechengrößen.täglich
EUR-Lex
eur-lex.europa.eu
Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union. Vieles trifft deutsche Arbeitgeber erst über die Umsetzung — wir sagen, wann.wöchentlich
Gesetze im Internet
gesetze-im-internet.de
Die konsolidierten Fassungen als Gegenprobe zur Verkündung.wöchentlich

Stand dieser Quellenliste: 9. September 2026. Für einen bestehenden Vertrag ist die bei Vertragsschluss geltende Fassung maßgeblich (§ 2 der AGB).

Quelle der Angaben aus dem Gesetzgebungsverfahren: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Diese Daten sind unter dip.bundestag.de kostenfrei abrufbar. Amtliche Werke geben wir unverändert wieder; jede Einordnung ist als solche gekennzeichnet.

Was wir ausdrücklich nicht überwachen

Eine Quellenliste ist nur ehrlich, wenn sie auch die Lücken nennt.

  • Lohnsteuer und Steuerrecht. Das ist ein eigenes Fachgebiet mit eigenen Quellen — Ihr Steuerberater ist dafür die bessere Adresse.
  • Tarifverträge einzelner Branchen im Volltext. Wir melden, wenn ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird, aber wir lesen keine Tarifwerke.
  • Landesrecht der sechzehn Bundesländer in der Breite. Was arbeitsrechtlich zählt, kommt überwiegend vom Bund und aus Brüssel.
  • Ihre Branchenverbände und Kammern. Deren Rundschreiben sind oft nützlich und ersetzen keine Primärquelle.

Wenn eine Änderung außerhalb dieser Liste liegt, hören Sie von uns nichts dazu. Das ist kein Versehen, sondern die Grenze des Dienstes.

Warum die Primärquelle zählt

Zwischen einem Referentenentwurf, einem Gesetzesbeschluss und einer Verkündung im Bundesgesetzblatt liegen Monate und manchmal erhebliche inhaltliche Unterschiede. Wer nur Presseberichte liest, verwechselt diese Stände regelmäßig — und handelt entweder zu früh oder zu spät.

Deshalb steht in jeder Meldung, auf welchem Stand eine Sache ist und wo genau das nachzulesen ist. Die konsolidierten Gesetzestexte nutzen wir zur Gegenprobe; amtlich ist die Verkündung.

Arbeitgeber-Alarm informiert über Änderungen im Arbeitsrecht. Wir prüfen keinen Einzelfall. Arbeitgeber-Alarm ist ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung.

Im Preis enthalten

Ein Klick, und Ihr Lohnbüro weiß Bescheid.

Zu jeder Meldung erzeugt Arbeitgeber-Alarm eine fertige E-Mail an Ihr Lohnbüro, Ihre Steuerkanzlei oder Ihren Anwalt — mit Stichtag, einer klaren Bitte und der amtlichen Fundstelle. Sie lesen sie und senden sie ab.