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Arbeitgeber-Alarm
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Für Steuerkanzleien und Lohnbüros

„Betrifft uns das?" kostet Ihre Kanzlei jedes Mal Zeit.

Ein Artikel. Ein Screenshot. Eine kurze Frage. Und Ihr Team muss erst herausfinden, worum es geht.

Arbeitgeber-Alarm übernimmt die Vorinformation: Ihre Mandanten erhalten arbeitsrechtliche Änderungen passend zu ihrem Betriebsprofil — verständlich aufbereitet, mit Stichtag, Prüfpunkten und amtlicher Quelle.

Damit Sie bei Rückfragen nicht jedes Mal bei null anfangen.

Für Ihre Kanzlei ohne Kosten · Keine Mandantenkonten zu verwalten · Anmeldung direkt durch den Betrieb

Die kurze Frage ist selten in einer Minute erledigt.

Quelle suchen. Anlass einordnen. Zeitpunkt klären. Dem Mandanten die Grundlagen erklären. Erst danach beginnt die eigentliche Prüfung.

Genau bei dieser Vorarbeit setzt Arbeitgeber-Alarm an.

Grundlagen bereits erklärt

Was ändert sich? Ab wann? Warum bekommt dieser Betrieb die Meldung? Ihr Mandant erhält diese Informationen direkt — bevor er Sie um Unterstützung bittet.

Rückfragen mit Substanz

Braucht Ihr Mandant Unterstützung, kann er eine vorbereitete E-Mail nutzen. Änderung, Stichtag, konkrete Bitte und Fundstelle sind bereits enthalten. Ihr Team muss den Anlass nicht erst aus einem Screenshot rekonstruieren.

Keine zusätzliche Verwaltung

Der Mandant richtet sein Betriebsprofil selbst ein. Anmeldung, laufende Informationen und Abrechnung erfolgen direkt über Arbeitgeber-Alarm. Ihre Kanzlei muss dafür kein zusätzliches System betreuen.

Der Unterschied liegt in dem, was bei Ihnen ankommt.

Ohne vorbereitete InformationMit Arbeitgeber-Alarm
„Ich habe etwas über neue Arbeitgeberpflichten gelesen." Eine benannte Änderung mit amtlicher Fundstelle.
„Gilt das auch für uns?" Eine Erklärung, welche Angaben im Betriebsprofil zur Meldung geführt haben.
„Müssen wir jetzt etwas machen?" Ein Stichtag und konkrete Prüfpunkte.
Ein Link mit „Bitte mal anschauen". Eine vorbereitete E-Mail mit einer konkreten Bitte.

Die fachliche Prüfung bleibt bei der zuständigen Fachperson. Die Informationen für den Einstieg liegen bereits vor.

Noch ein Dienst, der Mandanten zum Nachfragen bringt?

Eine berechtigte Frage. Deshalb erhalten Ihre Mandanten keine ungefilterte Sammlung von Rechtsnachrichten. Die Meldungen werden anhand ihrer Betriebsangaben ausgewählt und erläutern bereits Anlass, Zeitpunkt und Prüfpunkte.

Eine Meldung wird auch nicht automatisch an Ihre Kanzlei geschickt. Der Mandant entscheidet, ob er Unterstützung braucht, prüft den vorbereiteten Text und versendet ihn selbst.

Es können dabei auch Fragen sichtbar werden, die bisher liegen geblieben wären. Entscheidend ist: Wenn eine Anfrage kommt, enthält sie bereits die Informationen, die Ihr Team sonst erst zusammensuchen müsste.

Einmal empfehlen. Ihre Mandanten richten den Rest selbst ein.

1. Empfehlung weitergeben

Nutzen Sie den fertigen Text für eine E-Mail oder Ihr Mandantenrundschreiben. Sie können ihn direkt kopieren und anpassen.

2. Mandant beschreibt seinen Betrieb

Zehn kurze Fragen zu Merkmalen wie Branche, Betriebsgröße und Beschäftigungsformen. Keine Angaben zu einzelnen Beschäftigten und keine konkreten Rechtsfälle.

3. Passende Änderungen kommen per E-Mail

Arbeitgeber-Alarm gleicht Änderungen aus amtlichen Quellen mit dem Betriebsprofil ab. Der Mandant erhält passende Meldungen und einen wöchentlichen Bericht. Eine Weiterleitung an Ihre Kanzlei erfolgt nur auf seine Initiative.

Die Grundlage: sechs staatliche Quellen

Verkündet (Bundesgesetzblatt), im Verfahren (Informationssystem des Bundestages), entschieden (Bundesarbeitsgericht), angekündigt (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), aus Brüssel (EUR-Lex) — dazu die konsolidierte Fassung als Gegenprobe. Abgefragt stündlich bis wöchentlich. Jede Meldung nennt Fundstelle und Stand. Lohnsteuer und Steuerrecht lesen wir nicht — das bleibt Ihr Fachgebiet. Alle Quellen mit Takt.

Ihre Empfehlung hilft dem Mandanten, sich vorzubereiten — und Ihrem Team, schneller zum eigentlichen Anliegen zu kommen.

Ihre nächste Mandanteninformation ist schon vorbereitet.

Wählen Sie den passenden Text. Ein Klick öffnet ihn in Ihrem Mailprogramm — Sie tragen nur noch die Adresse ein und passen an, was Sie anders sagen möchten.

Für eine persönliche E-Mail

In E-Mail öffnen
AnIhr Mandant
BetreffArbeitgeberpflichten: Änderungen passend zu Ihrem Betrieb

Guten Tag, für Informationen zu arbeitsrechtlichen Änderungen empfehlen wir Ihnen Arbeitgeber-Alarm. Der Dienst wählt Meldungen anhand Ihrer Betriebsangaben aus und erklärt, was sich ändert, ab wann und welche Punkte Sie prüfen sollten. Jede Meldung enthält einen Link zur amtlichen Quelle. Wenn Sie uns zu einem Thema ansprechen möchten, können Sie die vorbereitete E-Mail nutzen. So liegen uns Anlass, Stichtag und Ihre konkrete Bitte bereits vor. Sie können Arbeitgeber-Alarm 30 Tage kostenlos und ohne Zahlungsdaten testen. Der Test endet automatisch. Kosten entstehen erst, wenn Sie sich anschließend aktiv für die weitere Nutzung entscheiden. Hier geht es zum Check: https://arbeitgeber-alarm.de/arbeitgeber-check Der Dienst informiert über Änderungen und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Freundliche Grüße Ihre Steuerkanzlei

Kurztext für Ihr Mandantenrundschreiben

In E-Mail öffnen

Arbeitgeberpflichten im Blick behalten Arbeitgeber-Alarm informiert Sie per E-Mail über arbeitsrechtliche Änderungen, die zu Ihren Betriebsangaben passen — mit Stichtag, Prüfpunkten und amtlicher Quelle. Für Rückfragen steht eine vorbereitete E-Mail zur Verfügung. Der Dienst ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. 30 Tage kostenlos testen, ohne Zahlungsdaten und ohne automatische Umstellung auf ein kostenpflichtiges Abo: https://arbeitgeber-alarm.de/arbeitgeber-check

Eine Empfehlung braucht eine nachvollziehbare Grundlage.

Nachprüfbare Fundstelle

Jede Meldung verlinkt die Quelle, aus der sie stammt — Ihr Mandant und Ihre Kanzlei können jede Aussage am Originaltext nachlesen, ohne uns glauben zu müssen.

Klarer Stand

Entwurf, beschlossen, verkündet oder bereits geltend: Die Meldung benennt den Stand der Änderung und den relevanten Zeitpunkt.

Klarer Leistungsumfang

Der Dienst informiert über Änderungen und nennt Prüfpunkte. Er prüft keine individuellen Rechtsfälle und übernimmt keine Rechts- oder Steuerberatung. Eine Information oder Weiterleitung ersetzt keinen gesonderten Auftrag an Ihre Kanzlei.

Beispiel-Alarm ansehen · Quellen ansehen

Für Ihre Kanzlei kostenlos. Für Ihre Mandanten überschaubar.

30 Tage kostenlos testen. Danach wahlweise 9,95 € pro Monat oder 79 € pro Jahr, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.

Keine Zahlungsdaten für den Test. Keine automatische Umstellung auf ein kostenpflichtiges Abo. Ihr Mandant entscheidet nach dem Test aktiv, ob er den Dienst weiter nutzen möchte.

Der Vertrag und die Abrechnung laufen direkt zwischen Arbeitgeber-Alarm und dem Betrieb. Für die Empfehlung erhält Ihre Kanzlei keine Provision.

Was Kanzleien vor einer Empfehlung wissen möchten

Spart der Dienst unserer Kanzlei tatsächlich Arbeit?

Er übernimmt die allgemeine Vorinformation und bereitet mögliche Rückfragen vor. Das kann Erklärungsaufwand und Klärungsschleifen reduzieren. Wie groß die Entlastung ausfällt, hängt von Ihren Mandanten und Ihren Abläufen ab. Die fachliche Prüfung eines konkreten Anliegens bleibt erforderlich.

Erhalten wir automatisch alle Meldungen unserer Mandanten?

Nein. Die Meldungen gehen an den jeweiligen Betrieb. Ihr Mandant kann eine vorbereitete E-Mail prüfen, anpassen und selbst an Sie versenden. Es gibt keine automatische Weiterleitung an Ihre Kanzlei.

Müssen wir Mandanten anmelden oder ihre Profile pflegen?

Nein. Jeder Betrieb meldet sich selbst an und verwaltet seine Angaben direkt bei Arbeitgeber-Alarm. Ihre Kanzlei muss dafür keine Mandantenkonten anlegen oder verwalten.

Ersetzt der Dienst unsere Mandantenrundschreiben?

Sie können ihn ergänzend empfehlen. Arbeitgeber-Alarm ordnet arbeitsrechtliche Änderungen anhand des einzelnen Betriebsprofils zu. Ihre eigenen Rundschreiben bleiben der Platz für Ihre Kanzleithemen, steuerliche Informationen und Hinweise zur Zusammenarbeit.

Für welche Mandanten eignet sich die Empfehlung?

Vor allem für kleine und mittlere Arbeitgeber ohne eigene Personal- oder Rechtsabteilung, die arbeitsrechtliche Änderungen nicht laufend selbst verfolgen möchten. Der Dienst richtet sich an Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten.

Können wir den Dienst zuerst selbst ansehen?

Ja. Der Beispiel-Alarm ist ohne Anmeldung einsehbar. Wenn Sie den laufenden Dienst testen möchten, können Sie den Arbeitgeber-Check für Ihre eigene Kanzlei ausfüllen und 30 Tage kostenlos testen.

Was bedeutet eine Weiterleitung für unsere Zusammenarbeit?

Die vorbereitete E-Mail beschreibt ein Anliegen des Mandanten. Welche Prüfung oder Bearbeitung Ihre Kanzlei übernimmt, klären Sie im Rahmen Ihrer Beauftragung. Arbeitgeber-Alarm prüft keinen Einzelfall und erteilt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Kostet die Empfehlung etwas oder erhalten wir eine Provision?

Nein. Die Empfehlung ist für Ihre Kanzlei kostenlos und provisionsfrei. Ein kostenpflichtiges Abonnement schließt der Betrieb direkt mit Arbeitgeber-Alarm ab.

Beispiel-Alarm ansehen · Für die eigene Kanzlei testen

Die nächste Rückfrage muss nicht bei null anfangen.

Geben Sie Ihren Mandanten eine Informationsquelle an die Hand, die Änderungen bereits einordnet und Prüfpunkte nennt. So kann Ihre Kanzlei bei Rückfragen auf einer konkreten Grundlage aufbauen.

Fragen zum Dienst? Schreiben Sie uns: hilfe@arbeitgeber-alarm.de

Arbeitgeber-Alarm informiert über arbeitsrechtliche Änderungen anhand der Angaben im Betriebsprofil. Der Dienst prüft keinen Einzelfall und erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand dieser Seite: 22. September 2026.